Bekanntmachung
Mobilfunkzubehör 1512-SL-Mobilfunkzubehör
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: BWI GmbH Internet-Adresse (URL): http://www.bwi.de Postanschrift: Rudower Chaussee 13 Postleitzahl / Ort: 12489 Berlin NUTS-3-Code: DE30 Land: Deutschland E-Mail: bwi.fp.PublicProcurement@bwi.de Fax: +49 02225988103368 Art des öffentlichen Auftraggebers: Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Profil des Erwerbers (URL): https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/ |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2014/24/EU |
Beschreibung | Interne Kennung: 1512-SL-Mobilfunkzubehör Titel: Mobilfunkzubehör Beschreibung: Die BWI GmbH erwägt die Beschaffung von Mobilfunkzubehör mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS). Es ist eine Grundlaufzeit von 4 Jahren und 8 Monaten mit einer optionalen Verlängerung von 1 x 36 Monaten vorgesehen (§ 21 Abs. 6 VgV). Art des Auftrags: Lieferungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifikation | |
CPV-Code Hauptteil: 30237253-7 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 31681500-8 |
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Ort der Leistungserbringung |
NUTS-3-Code: DE30 Land: Deutschland |
Ausschreibungsbedingungen | |
Ausschlussgründe |
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Grenzüberschreitendes Recht | |
Verfahren | Verfahrensart: Dynamisches Beschaffungssystem (Oberschwellenbereich) |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Interessenten müssen mit ihrem jeweiligen Leistungsportfolio nicht sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Materialien abdecken. Bei einem Dynamischen Beschaffungssystem können sich durch die Verlängerungsmöglichkeiten immer wieder neue Zielmengen ergeben. Eine Mindestabnahme findet nicht statt. Die BWI geht allerdings von einem Volumen von ca. 19,5 Mio Euro netto aus. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Zweck | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Auktionsbedingungen | Es wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein |
Vertragsvergabesystem | Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt |
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: | |
Ausschreibungsbedingungen | |
Auswahlkriterien | |
Kandidaten | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: |
Informationen über verspätete Einreichungen | Nachforderung von Unterlagen: Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern: • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist. • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. |
Reservierte Teilnahme Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
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Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Informationen über Wiederholungen | |
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen an die Auftragsausführung | Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Angaben zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31.12.2027 12:00:00 Uhr |
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Gültigkeit der Angebote | |
Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Informationen über die öffentliche Öffnung | |
-ENTFÄLLT- | |
Einreichungsformat | Elektronische Einreichung: Nein |
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185100824c7-530c626941940675
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
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Ad-hoc Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für die Überprüfung | Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. |
Überprüfungsstelle | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes Internet-Adresse (URL): http://www.bundeskartellamt.de Postanschrift: Villemombler Straße 76 Postleitzahl / Ort: 53123 Bonn Land: Deutschland E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de Telefon: +49 2289499-0 Fax.: +49 2289499-163 |
Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Zweck | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Als Mobilfunkzubehör definiert der AG solche Gegenstände, die die Nutzbarkeit eines mobilen Endgerätes unterstützen, verbessern oder erweitern. Insbesondere sind folgende Arten von Gegenständen von der Definition erfasst: • Hüllen • Schutzfolien • Headsets für Mobilfunkendgeräte (kabellos und kabelgebunden) • Ladegeräte • Adapater und Adapterkabel • Augmented-Reality- und Virtual-Reality-Brillen • Smartwatches, welche als digitale Armbanduhr mit dem zugehörigen Smartphone mittels Funk interagieren können • Erweiterungstastaturen • Lade- und Dockingstationen Weitere Produkte, wie z.B. Halterungen, Smartphone-Handschuhe sind davon ebenso erfasst. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU): |
Art des Auftrags | Art der strategischen Beschaffung: |
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein | |
Geschätzte Laufzeit |
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Verlängerung des Vertrags | Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Fortführungsmöglichkeit gemäß DBS nach Wahl des Auftraggebers |
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen | Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Zusätzliche Informationen | |
Ausschreibungsbedingungen | |
Zuschlagskriterien | |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |