Bekanntmachung

Mobilfunkzubehör 1512-SL-Mobilfunkzubehör






Vertragspartei und Dienstleister
BeschafferOffizielle Bezeichnung: BWI GmbH
Internet-Adresse (URL): http://www.bwi.de
Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Postleitzahl / Ort: 12489 Berlin
NUTS-3-Code: DE30
Land: Deutschland
E-Mail: bwi.fp.PublicProcurement@bwi.de
Fax: +49 02225988103368
Art des öffentlichen Auftraggebers:
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers:
Profil des Erwerbers (URL): https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
 Federführendes Mitglied: Ja
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein
Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein
Verfahren
Zweck  
RechtsgrundlageRichtlinie 2014/24/EU
BeschreibungInterne Kennung: 1512-SL-Mobilfunkzubehör
Titel: Mobilfunkzubehör
Beschreibung: Die BWI GmbH erwägt die Beschaffung von Mobilfunkzubehör mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS).
Es ist eine Grundlaufzeit von 4 Jahren und 8 Monaten mit einer optionalen Verlängerung von 1 x 36 Monaten vorgesehen (§ 21 Abs. 6 VgV).
Art des Auftrags: Lieferungen
Umfang der Auftragsvergabe  
Hauptklassifikation  
 CPV-Code Hauptteil: 30237253-7
 Weitere CPV-Code Hauptteile: 31681500-8
Ort der Leistungserbringung
NUTS-3-Code: DE30
Land: Deutschland
Ausschreibungsbedingungen  
Ausschlussgründe
Grenzüberschreitendes Recht  
VerfahrenVerfahrensart: Dynamisches Beschaffungssystem (Oberschwellenbereich)
Zusätzliche InformationenZusätzliche Informationen: Interessenten müssen mit ihrem jeweiligen Leistungsportfolio nicht sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Materialien abdecken.

Bei einem Dynamischen Beschaffungssystem können sich durch die Verlängerungsmöglichkeiten immer wieder neue Zielmengen ergeben. Eine Mindestabnahme findet nicht statt. Die BWI geht allerdings von einem Volumen von ca. 19,5 Mio Euro netto aus.
Beschaffungsinformationen (allgemein)
Zweck  
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...)  
AuktionsbedingungenEs wird eine elektronische Auktion verwendet: Nein
VertragsvergabesystemEs handelt sich um eine Rahmenvereinbarung: Entfällt
 Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem:
Ausschreibungsbedingungen  
Auswahlkriterien  
   
KandidatenDas Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden:
Informationen über verspätete EinreichungenNachforderung von Unterlagen:
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.

Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern:
• Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist.
• Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
 Reservierte Teilnahme
Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein
NebenangeboteNebenangebote sind zulässig: Nein
Informationen über Wiederholungen  
 Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge: Nein
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja
Anforderungen an die AuftragsausführungDie Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Ja
AnforderungenDie Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben:
Verfahren nach der VergabeAufträge werden elektronisch erteilt: Ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja
Organisation, die Angebote entgegennimmtoben genannte Kontaktstelle
Angaben zur Einreichung  
Fristen I  
 
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 31.12.2027 12:00:00 Uhr
Gültigkeit der Angebote  
Sprachen der EinreichungSprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU
Informationen über die öffentliche Öffnung  
 -ENTFÄLLT-
EinreichungsformatElektronische Einreichung: Nein
 Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185100824c7-530c626941940675
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU
Ad-hoc Kommunikationskanal  
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstelltoben genannte Kontaktstelle
Überprüfung  
Fristen für die ÜberprüfungInformationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
ÜberprüfungsstelleOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Internet-Adresse (URL): http://www.bundeskartellamt.de
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl / Ort: 53123 Bonn
Land: Deutschland
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax.: +49 2289499-163
Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt  
Schlichtungsstelle  
Beschaffungsinformationen (speziell)
Zweck  
Beschreibung der BeschaffungBeschreibung: Als Mobilfunkzubehör definiert der AG solche Gegenstände, die die Nutzbarkeit eines mobilen Endgerätes unterstützen, verbessern oder erweitern.

Insbesondere sind folgende Arten von Gegenständen von der Definition erfasst:
• Hüllen
• Schutzfolien
• Headsets für Mobilfunkendgeräte (kabellos und kabelgebunden)
• Ladegeräte
• Adapater und Adapterkabel
• Augmented-Reality- und Virtual-Reality-Brillen
• Smartwatches, welche als digitale Armbanduhr mit dem zugehörigen Smartphone mittels Funk interagieren können
• Erweiterungstastaturen
• Lade- und Dockingstationen

Weitere Produkte, wie z.B. Halterungen, Smartphone-Handschuhe sind davon ebenso erfasst.

Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
Umfang der AuftragsvergabeDiese Auftragsvergabe ist besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen (KMU):
Art des AuftragsArt der strategischen Beschaffung:
 Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/33/EG (Richtlinie über saubere Fahrzeuge – CVD): Nein
Geschätzte Laufzeit

Verlängerung des VertragsDer Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Fortführungsmöglichkeit gemäß DBS nach Wahl des Auftraggebers
Übereinkommen über das öffentliche BeschaffungswesenDie Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-MittelnDie Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein
Zusätzliche Informationen  
Ausschreibungsbedingungen  
Zuschlagskriterien  
Elektronischer KatalogElektronischer Katalog: Nein