Bekanntmachung
Mobilfunkzubehör 1512-SL-Mobilfunkzubehör
Vergabenummer: | 1512-SL-Mobilfunkzubehör |
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber | |
I.1) Name und Adressen | Offizielle Bezeichnung: BWI GmbH Postanschrift: Rudower Chaussee 13 Postleitzahl / Ort: 12489 Berlin Land: Deutschland NUTS-Code: DE30 E-Mail: bwi.fp.PublicProcurement@bwi.de Fax: +49 02225988103368 |
Internet-Adresse(n) | Hauptadresse: (URL) http://www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/ |
I.2) Gemeinsame Beschaffung |
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I.3) Kommunikation | |
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185100824c7-530c626941940675
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Weitere Auskünfte erteilt/erteilen | die oben genannten Kontaktstellen |
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen |
an die oben genannten Kontaktstellen |
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers | Andere: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr.2 GWB |
I.5) Haupttätigkeit(en) | Andere Tätigkeit: IT der Bundeswehr |
Abschnitt II: Gegenstand | |
II.1) Umfang der Beschaffung | |
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: | Mobilfunkzubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 1512-SL-Mobilfunkzubehör |
II.1.2) CPV-Code Hauptteil | 30237253-7 |
II.1.3) Art des Auftrags | Lieferauftrag |
II.1.4) Kurze Beschreibung: | Die BWI GmbH erwägt die Beschaffung von Mobilfunkzubehör mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS). Es ist eine Grundlaufzeit von 4 Jahren und 8 Monaten mit einer optionalen Verlängerung von 1 x 36 Monaten vorgesehen (§ 21 Abs. 6 VgV). |
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert | |
II.1.6) Angaben zu den Losen | Aufteilung des Auftrags in Lose: Nein |
II.2) Beschreibung | |
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) | CPV-Code Hauptteil: 31681500-8 |
II.2.3) Erfüllungsort | |
NUTS-Code: | DE30 |
Hauptort der Ausführung: | - |
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung | Als Mobilfunkzubehör definiert der AG solche Gegenstände, die die Nutzbarkeit eines mobilen Endgerätes unterstützen, verbessern oder erweitern. Insbesondere sind folgende Arten von Gegenständen von der Definition erfasst: • Hüllen • Schutzfolien • Headsets für Mobilfunkendgeräte (kabellos und kabelgebunden) • Ladegeräte • Adapater und Adapterkabel • Augmented-Reality- und Virtual-Reality-Brillen • Smartwatches, welche als digitale Armbanduhr mit dem zugehörigen Smartphone mittels Funk interagieren können • Erweiterungstastaturen • Lade- und Dockingstationen Weitere Produkte, wie z.B. Halterungen, Smartphone-Handschuhe sind davon ebenso erfasst. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung. |
II.2.5) Zuschlagskriterien | Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt |
II.2.6) Geschätzter Wert | |
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems |
Beginn: 02.05.2023 Ende: 31.12.2027 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja Beschreibung der Verlängerungen: Fortführungsmöglichkeit gemäß DBS nach Wahl des Auftraggebers |
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden |
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II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote | Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein |
II.2.11) Angaben zu Optionen: | Optionen: nein |
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen |
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II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union | Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein |
II.2.14) Zusätzliche Angaben: |
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben | |
III.1) Teilnahmebedingungen | |
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister | Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185100824c7-530c626941940675
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III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185100824c7-530c626941940675
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III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit | Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185100824c7-530c626941940675
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III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen |
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III.2) Bedingungen für den Auftrag | |
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: | |
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal |
Abschnitt IV: Verfahren | |
IV.1) Beschreibung | |
IV.1.1) Verfahrensart | Dynamisches Beschaffungssystem (Oberschwellenbereich) |
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem |
Die Bekanntmachung betrifft die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems |
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion | |
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) | Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja |
IV.2) Verwaltungsangaben | |
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren | |
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge | Tag und Ortszeit: 31.12.2027 12:00:00 Uhr |
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber | |
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können | DE |
IV.2.6) Bindefrist des Angebots |
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Abschnitt VI: Weitere Angaben | |
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags | Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein |
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen | Aufträge werden elektronisch erteilt Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert Die Zahlung erfolgt elektronisch |
VI.3) Zusätzliche Angaben: | Interessenten müssen mit ihrem jeweiligen Leistungsportfolio nicht sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Materialien abdecken. Bei einem Dynamischen Beschaffungssystem können sich durch die Verlängerungsmöglichkeiten immer wieder neue Zielmengen ergeben. Eine Mindestabnahme findet nicht statt. Die BWI geht allerdings von einem Volumen von ca. 19,5 Mio Euro netto aus. |
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren | |
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Postanschrift: Villemombler Straße 76 Postleitzahl / Ort: 53123 Bonn Land: Deutschland Telefon: +49 2289499-0 Fax.: +49 2289499-163 E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de Internet-Adresse: (URL) http://www.bundeskartellamt.de |
VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Postleitzahl / Ort: |
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen | Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. |
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt | Offizielle Bezeichnung: Postanschrift: Postleitzahl / Ort: |
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: | 31.03.2023 |