Bekanntmachung
1809 - NA - Multimedia-System für pädagogisches Netzwerk 1809 - NA - Multimedia-System für pädagogisches Netzwerk
Vertragspartei und Dienstleister | |
Beschaffer | Offizielle Bezeichnung: BWI GmbH Identifikationsnummer: 992-80159-61 Internet-Adresse (URL): https://www.bwi.de Postanschrift: Karl-Legien-Str. 192 Postleitzahl / Ort: 53117 Bonn NUTS-3-Code: DEA22 Land: Deutschland E-Mail: bwi.fp.PublicProcurement@bwi.de Telefon: +49 22259880 Fax: +49 2225988103368 Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliches Unternehmen Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: |
Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein |
Verfahren | |
Zweck | |
Rechtsgrundlage | Richtlinie 2009/81/EG |
Beschreibung | Interne Kennung: 1809 - NA - Multimedia-System für pädagogisches Netzwerk Titel: 1809 - NA - Multimedia-System für pädagogisches Netzwerk Beschreibung: Die BWI (im Folgenden "BWI" genannt) erwägt, einen Rahmenvertrag über ein Multimedia System in Form einer Appliance inklusive Kauf und Lieferung von Hardware einschließlich dauerhafter Überlassung der in das Multimediasystem integrierte Firmware, sowie Dienstleistungen im Rahmen von Aufbau/Installation der Anlage, sowie Vor-Ort Einweisung des Ausbildungspersonals an der Anlage, sowie der Erbringung von Service- und Supportleistungen für die Appliance in Höhe von bis zu rund 897.000 Euro (netto) (Obergrenze 1.345.500 Euro (netto) im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal sieben Jahren, bestehend aus einer Grundlaufzeit von 2 Jahren sowie fünf Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr, abgeschlossen. Insgesamt werden 55 Ausbildungsanlagen beschafft und an den Kunden Bundeswehr zu Schulungs- und Ausbildungszwecken übergeben, davon werden 31 Ausbildungsanlagen mit einem Multimediasystem ausgestattet. Art des Auftrags: Dienstleistungen |
Umfang der Auftragsvergabe | |
Hauptklassifizierung (CPV-Code) | |
CPV-Code Hauptteil: 71356000-8 | |
Weitere CPV-Code Hauptteile: 72220000-3 Weitere CPV-Code Hauptteile: 51611100-9 Weitere CPV-Code Hauptteile: 32322000-6 |
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Angaben zum Erfüllungsort |
Postleitzahl / Ort: 53117 Bonn NUTS-3-Code: DEA22 Land: Deutschland |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Ausschlussgründe |
Grund: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren (Konkurs nach nationalem Recht) Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Insolvenz (Verwaltung durch einen Insolvenzverwalter) Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Interessenkonflikt Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Schwere Verfehlung Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: s. 05_1809_BB_TW_Anl. 7_Erklärung gem. §§ 123, 124, 125 GWB |
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften | |
Verfahren | Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (Beschleunigtes Verfahren) Begründung des beschleunigten Verfahrens: Die BWI kann die Mindestfrist für die Teilnahmeanträge auf 15 Tage nach § 20 Abs. 2 Satz 2 VSVgV und die Mindestfrist für die Angebotsabgabe auf 28 Tage gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 VSVgV wegen besonderer Dringlichkeit verkürzen. |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Im Rahmen des Leistungswettbewerbs wird nur mit dem Bestplatzierten Bieter verhandelt. Die Vergabestelle behält sich vor, auf das erste Angebot ohne Verhandlung den Zuschlag zu erteilen. |
Beschaffungsinformationen (allgemein) | |
Vergabeverfahren | |
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ...) | |
Bedingungen der Auktion | Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein |
Auftragsvergabeverfahren | Rahmenvereinbarung geschlossen: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Eignungskriterien | |
Eignung zur Berufsausübung Beschreibung: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Beschreibung: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Beschreibung: Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja Sonstiges Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-1936dd162af-6a6d8484857c5448 Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Ja |
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Vorgehen zur Teilnehmerauswahl | Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Nein Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: |
Weitere Bedingungen zur Qualifizierung | Nachforderung von Unterlagen: Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise gemäß § 56 VgV /§ 22 Abs. 6 VSVgV nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich insbesondere vor, nachfolgend aufgeführte Nachweise nachzufordern: • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß nachgekommen ist. • Bescheinigung der Behörde des Niederlassungsstaates des Bieters, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen: Nein Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: gesamtschuldnerisch haftend |
Vorbehaltene Auftragsvergabe | Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein |
Nebenangebote | Nebenangebote sind zulässig: Nein |
Regelmäßig wiederkehrende Leistungen | |
Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja |
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Anforderungen für die Ausführung des Auftrags | |
Reservierte Vertragsdurchführung | Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein |
Leistungsbedingungen | Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: s. Leistungsbescheibung |
Elektronische Rechnungsstellung | Elektronische Rechnungsstellung: Ja |
Anforderungen | Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Noch nicht bekannt |
Verfahren nach der Vergabe | Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja |
Antrag auf Vergabe von Unteraufträgen | Obligatorische Angabe der Vergabe von Unteraufträgen: Anteil des Auftrags, den der Bieter im Wege von Unteraufträgen zu vergeben gedenkt |
Bedingungen für die Vergabe von Unteraufträgen | Eine Verpflichtung des Bieters bezüglich der Vergabe von Unteraufträgen: Der Auftragnehmer muss alle Änderungen der Unterauftragnehmer angeben, die sich während der Auftragsausführung ergeben Höchstprozentsatz des Auftragswerts, den der Auftragnehmer an Unterauftragnehmer vergeben darf: Mindestprozentsatz des Auftragswerts, den der Auftragnehmer an Unterauftragnehmer vergeben muss: |
Bestimmungen zur Finanzierung | Bestimmungen zur Finanzierung: Die Rechnungsbegleichung durch den Auftraggeber erfolgt innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang der Rechnung, eine ordnungsgemäße Rechnung und Lieferung vorausgesetzt. |
Organisation, die Angebote entgegennimmt | oben genannte Kontaktstelle |
Informationen zur Einreichung | |
Fristen I | |
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 02.01.2025 12:00:00 Uhr |
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Sprachen der Einreichung | Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU |
Angaben zu Sicherheitsleistungen | Sicherheitsleistung erforderlich: Nein |
Einreichungsmethode | Elektronische Einreichung: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1936dd162af-6a6d8484857c5448 |
Auftragsunterlagen | Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1936dd162af-6a6d8484857c5448
Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU |
Ad-hoc-Kommunikationskanal | |
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt | oben genannte Kontaktstelle |
Überprüfung | |
Fristen für Nachprüfungsverfahren | Informationen über die Überprüfungsfristen: Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. |
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren | Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Identifikationsnummer: Vergabekammer des Bundes Internet-Adresse (URL): https://www.bundeskartellamt.de Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16 Postleitzahl / Ort: 53113 Bonn NUTS-3-Code: DEA22 Land: Deutschland E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 2289499-0 Fax.: +49 2289499-163 |
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt | |
Schlichtungsstelle |
Beschaffungsinformationen (speziell) | |
Vergabeverfahren | |
Beschreibung der Beschaffung | Beschreibung: Die Gesamtmenge und der Umfang ist dem Leistungsverzeichnis, dem Rahmenvertrag und der Leistungsbeschreibung zu entnehmen |
Umfang der Auftragsvergabe | Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU |
Art der Auftragsvergabe | Art der strategischen Beschaffung: |
Geschätzte Laufzeit | Laufzeit in Monaten: 24 |
Verlängerungen und Optionen | Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber ist berechtigt, den Rahmenvertrag bis zum dritten Monat vor dem Ende seiner jeweiligen Laufzeit durch einseitige Erklärung 5-malig in Textform um jeweils zwölf (12) Monate zu verlängern (nachfolgend "Optionszeitraum" genannt). Die maximale Gesamtlaufzeit des Rahmenvertrages setzt sich zusammen aus der Grundlaufzeit und dem Optionszeitraum. Verlängerungen - maximale Anzahl: 5 |
Verwendung von EU-Mitteln | Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein |
Informationen über die Rahmenvereinbarung | Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1 |
Zusätzliche Informationen | Zusätzliche Informationen: Für die Auftragsdurchführung sieht der Vertrag eine Verpflichtung des vom späteren Auftragnehmer eingesetzten Personals nach dem Verpflichtungsgesetz vor , was zur Anwendung der für Amtsträger geltenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs führt. Der Bewerber hat sicherzustellen, dass seine Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiter seines Unterauftragnehmers, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, bereit sind, sich nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichten zu lassen. Lassen sich die Mitarbeiter nicht verpflichten, kann dies zur Kündigung des Vertrages führen. |
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots | |
Zuschlagskriterien | Qualitätskriterium Qualität, Beschreibung: B-Kriterien, Gewichtung: 50,00 Preis, Beschreibung: Preis, Gewichtung: 50,00 |
Elektronischer Katalog | Elektronischer Katalog: Nein |
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge | Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein |