Teilnahmebedingungen

Präambel

Die BWI GmbH (nachfolgend BWI) stellt eine Internet-Vergabe-Plattform (nachfolgend BWI Vergabeplattform genannt) zur Verfügung, auf der die Vergabeverfahren der BWI veröffentlicht werden.

Nutzer der BWI Vergabeplattform sind ausschließlich Personen, die sich an Vergabeverfahren der BWI beteiligen (nachfolgend Nutzer genannt).

Die BWI gibt ihre Beschaffungsvorhaben über die BWI Vergabeplattform bekannt und führt sie in einem rechtskonformen Vergabeverfahren durch. Die Nutzer können sich über die Ausschreibungen der BWI informieren, um ggf. an einem solchen Vergabeverfahren teilzunehmen.

Neben dem Zugriff auf die BWI Vergabeplattform ist für die Teilnahme am Vergabeverfahren (Kommunikation zwischen Nutzer und BWI) die Nutzung des AI BIETERCOCKPIT erforderlich. Dieses kann kostenfrei von der BWI Vergabeplattform heruntergeladen werden. Die Upload-Grenze, z. B. für die Abgabe von Angeboten oder Teilnahmeanträgen, beträgt 900 MB.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln ausschließlich das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der BWI Vergabeplattform zwischen der BWI und den Nutzern der BWI Vergabeplattform. Sie entfalten keinerlei Wirkung hinsichtlich der mit Hilfe der AI Vergabeplattform durchgeführten Vergabeverfahren.

§ 2 Nutzungsverhältnis

(I) Es bestehen keine Beschränkungen zur Nutzung der BWI Vergabeplattform für die Teilnahme an Vergabeverfahren. Die vollständigen Vergabeunterlagen/Teilnahmeunterlagen sind unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt abrufbar. Einer Registrierung bedarf es hierzu grundsätzlich nicht.

(II) Nichtsdestotrotz wird den Nutzern eine freiwillige Registrierung angeboten. Mit der Registrierung willigt der Nutzer ein, dass seine Registrierungsdaten der Vergabestelle der BWI für Recherchezwecke zur Verfügung stehen. Unrichtige oder unvollständige Angaben berechtigen die BWI zur Verweigerung der Registrierung. Die BWI behält sich deshalb eine Kontrolle der im Registrierungsformular übermittelten Angaben vor.

(III) Im Falle einer freiwilligen Registrierung des Nutzers wird der Nutzer üblicherweise über etwaige Änderung der Vergabeunterlagen/ Teilnahmeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen, z.B. durch Antworten des öffentlichen Auftraggebers auf Bewerber- oder Bieterfragen, automatisiert per E-Mail informiert. Der Nutzer ist, insbesondere bei einer unterbliebenen freiwilligen Registrierung, verpflichtet, sich selbständig und eigenverantwortlich Information über etwaige Änderung der Vergabeunterlagen/ Teilnahmeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen, z.B. durch Antworten des öffentlichen Auftraggebers auf Bewerber- oder Bieterfragen, zu beschaffen. Die BWI muss vorgenannte Änderungen allen Interessierten direkt und uneingeschränkt verfügbar machen. Sie muss jedoch nicht dafür sorgen tragen, dass sie tatsächlich zur Kenntnis genommen werden. Ein Anspruch auf den Erhalt von automatisierten E-Mails der BWI Vergabeplattform in Bezug auf neue Unterlagen besteht nicht.

(IV) Sowohl für die elektronische Kommunikation mit der Vergabestelle als auch für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags oder Angebots ist eine Registrierung erforderlich und vorzunehmen.

(V) Die Signaturanforderungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens sind in den Vergabeunterlagen der jeweiligen Vergabeverfahren angegeben.

(VI) Sofern die Angebotsabgabe in Papierform zugelassen ist, ist dies in den Vergabeunterlagen der jeweiligen Vergabeverfahren angegeben.

(VII) Die Nutzung der BWI Vergabeplattform ist kostenfrei. Der Nutzer trägt lediglich seine eigenen Kosten für die elektronische Übermittlung.

§ 3 Inhalt des Nutzungsrechts

(I) Der Nutzer ist berechtigt, die von der BWI Vergabeplattform gebotenen Einrichtungen zu nutzen. Die BWI wird sich bemühen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Nutzern den Zugang zur BWI Vergabeplattform zu verschaffen. Für die Nutzung der BWI Vergabeplattform zur Teilnahme an Vergabeverfahren stellt die BWI den Nutzern kostenfrei die Software "AI BIETERCOCKPIT" zur Verfügung. Ein Anspruch auf die Nutzung der BWI Vergabeplattform besteht nicht.

(II) Außerhalb der in Abs. 1 genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte an der BWI Vergabeplattform selbst. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken- oder anderweitigen Schutzrechte bleiben der BWI vorbehalten. Der Nutzer erwirbt außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung bei Vergabeverfahren auf der BWI Vergabeplattform ebenfalls keinerlei weiteren Rechte an der zur Verfügung gestellten Software.

(III) Die BWI ist berechtigt die BWI Vergabeplattform jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen. Insbesondere während der Einführungsphase und der sukzessiven Anbindung weiterer Vergabestellen kann es deshalb auch während der Durchführung eines elektronischen Vergabeverfahrens zur Vornahme von Modifikationen bei der Nutzung der BWI Vergabeplattform kommen.

§ 4 Pflichten des Nutzers

(I) Soweit sich der Nutzer freiwillig registriert und er sich an einem konkreten Vergabeverfahren über die BWI Vergabeplattform beteiligt, wird für die Entgegennahme von elektronischen Erklärungen auf der BWI Vergabeplattform für jeden Nutzer ein Nutzerkonto eingerichtet. Sobald neue Nachrichten in seinem Nutzerkonto auf der BWI Vergabeplattform eingegangen sind, wird der Nutzer darüber per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse informiert. Der Nutzer ist für die Richtigkeit der von ihm hinterlegten E-Mail-Adresse sowie der übrigen bei einer freiwilligen Registrierung hinterlegten Kontaktdaten selbst verantwortlich. Mit Eingang auf dem Nutzerkonto gelten die Erklärungen als zugegangen.

(II) Soweit sich der Nutzer zu einer freiwilligen Registrierung entschließt, sind die gemäß Registrierungsmaske abgefragten Pflichtfelder zwingend zu benennen. Die Registrierung ist erst mit der ordnungsgemäßen Benennung aller Pflichtangaben abgeschlossen. Für die Richtigkeit der Angaben trägt allein der Nutzer die Verantwortung.

(III) Die Nutzung der BWI Vergabeplattform erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze.

(IV) Der Nutzer unterlässt jede missbräuchliche Verwendung der Zugangsberechtigung zur BWI Vergabeplattform. Hierzu zählt insbesondere eine Weitergabe der zur Verfügung gestellten Software und angeforderten Vergabeunterlagen/ Teilnahmeunterlagen an Dritte.

(V) Eine Verletzung dieser Pflichten berechtigt die BWI zur sofortigen Sperrung des elektronischen Zugangs.

§ 5 Leistungsstörungen

(I) Aufgrund der Struktur des Internets hat die BWI keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet und haftet nicht für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt hat die BWI nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn die zu übertragenden Daten die Upload-Grenze von 900 MB überschreiten.

(II) Die BWI kann die Nutzung der BWI Vergabeplattform sperren oder den Zugang zu ihr beschränken, wenn die BWI Vergabeplattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch überlastet oder gestört sind bzw. eine solche Überlastung oder Störung droht. In diesem Falle wird sich die BWI bemühen, die vollständige Funktionsfähigkeit der BWI Vergabeplattform umgehend wiederherzustellen.

(III) Ist die Nutzung der BWI Vergabeplattform aufgrund eines Umstandes, den die BWI zu vertreten hat, nicht möglich, ergeben sich daraus für den Nutzer keine nachteiligen Folgen im Rahmen eines über die BWI Vergabeplattform abzuwickelnden Vergabeverfahrens.

(IV) Erkennt der Nutzer eine Funktionsstörung der BWI Vergabeplattform, kontaktiert er den technischen Support der BWI Vergabeplattform. Die Kontaktdaten sind unter dem folgenden Link abrufbar: https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/index.jsp?function=Generic&Page=help.jsp&thContext=home. Im Fall einer von ihm festgestellten Störung ist er verpflichtet, jede weitere Nutzung der BWI Vergabeplattform zu unterlassen. Nutzt er die BWI Vergabeplattform dennoch weiter, verliert er die in Abs. 3 definierten Rechte.

§ 6 Auftragsverarbeitung der Kontaktdaten des Nutzers

Die Kontaktdaten der Nutzer werden von der BWI als Verantwortlicher zum Zwecke der Kommunikation mit dem Nutzer verarbeitet. Die BWI weist hiermit den Nutzer (Auftragsverarbeiter) an, nur seine eigenen Kontaktdaten zu hinterlegen, diese stets aktuell zu halten und sofern diese für den Verarbeitungszweck nicht mehr benötigt werden (z.B. Unternehmensaustritt) zu löschen. Der Nutzer (Auftragsverarbeiter) wird weiterhin angewiesen die gesetzlichen Anforderungen bzgl. der Erklärung der Vertraulichkeit, Sicherheit der Verarbeitung, Meldung von Datenschutzverletzungen und Unterstützung bei Betroffenenanfragen und Datenschutzfolgenabschätzungen einzuhalten. Der Nutzer darf nur weisungsgebunden verarbeiten, darf keine weiteren Auftragsverarbeiter einbinden und darf keine Drittlandsübermittlungen durchführen.

§ 7 Haftung

Die BWI haftet für Schäden, welche auf einer Pflichtverletzung der BWI, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

§ 8 Sonstige Bestimmungen

(I) Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

(II) Sofern der Nutzer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist der Gerichtsstand Bonn.

(III) Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn die BWI den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.

(IV) Die BWI kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern.

(V) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelungen treten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt, soweit die Nutzungsbedingungen eine nicht vorhergesehene Lücke aufweisen.