Bekanntmachung

Mobilfunkzubehör 1512-SL-Mobilfunkzubehör






Vergabenummer:1512-SL-Mobilfunkzubehör
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und AdressenOffizielle Bezeichnung: BWI GmbH

Postanschrift: Rudower Chaussee 13
Postleitzahl / Ort: 12489 Berlin
Land: Deutschland
NUTS-Code: DE30


E-Mail: bwi.fp.PublicProcurement@bwi.de
Fax: +49 02225988103368
Internet-Adresse(n)Hauptadresse: (URL) http://www.bwi.de
Adresse des Beschafferprofils: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/
I.2) Gemeinsame Beschaffung
I.3) Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-185100824c7-530c626941940675
Weitere Auskünfte erteilt/erteilendie oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen
an die oben genannten Kontaktstellen
I.4) Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr.2 GWB
I.5) Haupttätigkeit(en)Andere Tätigkeit: IT der Bundeswehr
Abschnitt II: Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung  
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:Mobilfunkzubehör
Referenznummer der Bekanntmachung: 1512-SL-Mobilfunkzubehör
II.1.2) CPV-Code Hauptteil30237253-7
II.1.3) Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4) Kurze Beschreibung:Die BWI GmbH erwägt die Beschaffung von Mobilfunkzubehör mittels eines dynamischen Beschaffungssystems (DBS).
Es ist eine Grundlaufzeit von 4 Jahren und 8 Monaten mit einer optionalen Verlängerung von 1 x 36 Monaten vorgesehen (§ 21 Abs. 6 VgV).
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert  
II.1.6) Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: Nein


II.2) Beschreibung  
II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)CPV-Code Hauptteil: 31681500-8
II.2.3) Erfüllungsort  
NUTS-Code:DE30
Hauptort der Ausführung:-
II.2.4) Beschreibung der BeschaffungAls Mobilfunkzubehör definiert der AG solche Gegenstände, die die Nutzbarkeit eines mobilen Endgerätes unterstützen, verbessern oder erweitern.

Insbesondere sind folgende Arten von Gegenständen von der Definition erfasst:
• Hüllen
• Schutzfolien
• Headsets für Mobilfunkendgeräte (kabellos und kabelgebunden)
• Ladegeräte
• Adapater und Adapterkabel
• Augmented-Reality- und Virtual-Reality-Brillen
• Smartwatches, welche als digitale Armbanduhr mit dem zugehörigen Smartphone mittels Funk interagieren können
• Erweiterungstastaturen
• Lade- und Dockingstationen

Weitere Produkte, wie z.B. Halterungen, Smartphone-Handschuhe sind davon ebenso erfasst.

Es besteht keine Abnahmeverpflichtung.
II.2.5) ZuschlagskriterienDer Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6) Geschätzter Wert  
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 02.05.2023 Ende: 31.12.2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Fortführungsmöglichkeit gemäß DBS nach Wahl des Auftraggebers
II.2.9) Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden


II.2.10) Angaben über Varianten/AlternativangeboteVarianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein
II.2.11) Angaben zu Optionen:Optionen: nein
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: Nein
II.2.14) Zusätzliche Angaben:  
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen  
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder HandelsregisterDirektlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185100824c7-530c626941940675
III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitDirektlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185100824c7-530c626941940675
III.1.3) Technische und berufliche LeistungsfähigkeitDirektlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabeplattform.bwi.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185100824c7-530c626941940675
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2) Bedingungen für den Auftrag  
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:  
III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal  
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Beschreibung  
IV.1.1) VerfahrensartDynamisches Beschaffungssystem (Oberschwellenbereich)
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

Die Bekanntmachung betrifft die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion  
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: Ja
IV.2) Verwaltungsangaben  
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren  
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder TeilnahmeanträgeTag und Ortszeit: 31.12.2027 12:00:00 Uhr
IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber  
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDE
IV.2.6) Bindefrist des Angebots
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des AuftragsDies ist ein wiederkehrender Auftrag: Nein
VI.2) Angaben zu elektronischen ArbeitsabläufenAufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3) Zusätzliche Angaben:Interessenten müssen mit ihrem jeweiligen Leistungsportfolio nicht sämtliche in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Materialien abdecken.

Bei einem Dynamischen Beschaffungssystem können sich durch die Verlängerungsmöglichkeiten immer wieder neue Zielmengen ergeben. Eine Mindestabnahme findet nicht statt. Die BWI geht allerdings von einem Volumen von ca. 19,5 Mio Euro netto aus.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren  
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl / Ort: 53123 Bonn
Land: Deutschland
Telefon: +49 2289499-0
Fax.: +49 2289499-163
E-Mail: poststelle@bundeskartellamt.de
Internet-Adresse: (URL) http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.2) Zuständige Stelle für SchlichtungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





VI.4.3) Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteiltOffizielle Bezeichnung:
Postanschrift:
Postleitzahl / Ort:





VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:31.03.2023